Spenden absetzen und Steuern sparen

SOS Kinderdörfer

Steuern sparen kann man auf viele Weisen. Eine davon stellt das Absetzen von Spenden dar. Allerdings sollte man einige Dinge beachten, damit anschließend keine Probleme mit dem Finanzamt entstehen. Wer etwa durch die Tätigung einer Firmenspende Steuern sparen möchte, sollte im Vorfeld wissen, dass diese nicht von der Steuer, sondern von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt wird. Als Beispiel dient eine Firmenspende von 100 Euro. Möchte man in diesem Zusammenhang nun Steuern sparen, bedeutet das nicht, dass nun 100 Euro weniger an das Finanzamt zu zahlen sind. Die Spende mindert lediglich das zu versteuernde Einkommen. Allerdings sollte man genau beachten, ob es wirklich sinnvoll ist, die Spende steuerlich abzusetzen. Lediglich bei höheren Beträgen erscheint dies lohnens- und erstrebenswert.

Spenden, durch die sich Steuern sparen lassen, kann man problemlos an die verschiedensten Organisationen und Parteien politischer Natur richten, so zum Beispiel auch an einen der CSR Partner. Allerdings muss der Empfänger einer Firmenspende in der jährlich abzugebenden Steuererklärung namentlich genannt werden, um einen finanziellen Vorteil in Bezug auf die Steuer zu erlangen. Auch ein Beleg ist nötig. Dieser wird direkt beim Finanzamt eingereicht. Dabei reicht ein herkömmlicher Beleg allerdings nicht aus, vielmehr benötigt man einen so genannten Spendenbeleg, welcher von Seiten des Empfängers der Firmenspende ausgestellt wird.

Im Übrigen können nicht nur Geld-, sondern auch Sachspenden getätigt werden. Dies geschieht etwa in Form von Nahrungsmitteln, Fahrzeugen oder auch sonstigen Wirtschaftsgütern, die etwa Organisationen in Krisengebieten benötigen. Zu beachten hierbei ist allerdings auch, dass die Organisation als gemeinnützig anerkannt sein muss. Denn viele davon, locken potentielle Spender mit dem Steuervorteil, wobei sie von Seiten des Staates und Finanzamtes nicht als gemeinnützig deklariert werden. Dies betrifft insbesondere Hilfswerke, aber auch verbotene Parteien oder ähnliches. Dann ist die Firmenspende im doppelten Sinne umsonst. Einerseits erfüllt sie nicht dem gewünschten Zweck, da der Empfänger sie für sich nutzt, und zum anderen zieht man keinen steuerlichen Vorteil daraus.