Ratgeber Mietminderung: Baulärm

Die eigenen vier Wände sind für viele Deutsche das absolute Heiligtum. Nach einem stressigen Alltag genießt man es, nach Hause zu kommen, um einfach nur noch abzuschalten. Doch was tun, wenn das nicht mehr möglich ist? Was aber, wenn durch Bauarbeiten der Lärm so gewaltig ist, dass von Entspannung keine Rede mehr sein kann? Mietminderung durch Baulärm wird da schnell zum großen Thema.
Mietminderung bei Baulärm ist aber keine einfache Sache. Nicht gerade selten müssen sich die Gerichte in Deutschland damit beschäftigen, da sich die Parteien nicht einigen können. Damit Sie nicht den Fehler machen und der Gegenpartei eine Steilvorlage liefern, gibt es einige Punkte, die man beachten sollte. Da wäre zum Beispiel die Miete an sich. In Deutschland ist es üblich, dass die Miete in Kalt- und Warmmiete unterteilt wird. In der Warmmiete sind neben den Kalt- auch die Nebenkosten enthalten. Wenn Sie ihre Miete aufgrund von Baulärm mindern möchten, kann und darf das nur die Kaltmiete betreffen. Das sollten Sie auf jeden Fall beachten. Heizkosten o.ä. sind vom Baulärm nicht betroffen, diese Kosten können Sie also nicht mindern.
Eine weitere wichtige Frage ist die Höhe der Mietminderung. Viele Mieter tun sich schwer, die Summe zu bestimmen, die Sie haben wollen. Hier kann die Mietminderungstabelle helfen. Allerdings dient sie nur als Orientierungshilfe und sollte auf keinen Fall für bare Münze genommen werden. In Deutschland unterscheidet sich der Prozentsatz, der bei einer Mietminderung einbehalten werden kann, eklatant. Wir sprechen hier von einer Spanne von fünf bis sechzig Prozent. Daher sollte man eventuell einen Experten dazuholen.
Helfen kann natürlich auch wenn man der Gegenpartei gleich den Geräuschpegel nennen kann, der einen belastet. Diesen zu Messen kann bei einem späteren Streit sehr wichtig sein. Bevor man sich aber rechtlichen Beistand holt, sollte man seinen Vermieter schriftlich informieren, dass man mit dem Zustand so nicht leben kann und eine Mietminderung für angebracht hält.







