Aus Altgold und Schmuck bares Geld machen

Gold gehört mittlerweile zu den wertvollsten Edelmetallen. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass die Vorkommen stetig abnehmen. Aber selbst in Zeiten einer Wirtschaftskrise sehen viele dieses Edelmetall als sicherste Anlage für ihr Vermögen an, so dass eine überdurchschnittliche Nachfrage besteht. Dadurch befindet sich der Goldpreis noch stets auf einem Höhenflug, denn gerade aktuell haben die Anleger wieder mit der Sorge zu kämpfen, dass ihr Geld nichts mehr wert sein könnte.
Wer also noch ungenutztes Altgold oder Goldschmuck besitzt, wird dafür sehr gute Preise erzielen können. Selbst defekter Schmuck wird angenommen, ebenso wie Zahngold. Goldankauf wird beispielsweise durch die örtlichen Juweliere betrieben. Jedoch muss bei einem Verkauf bedacht werden, dass noch Kosten für die Scheideanstalt anfallen, die den Preis mindern. Denn bis auf Zahngold handelt es sich im Regelfall um Goldlegierungen wie das 333er oder 585er Gold, aus denen die weiteren Anteile, die für die Schmuckbearbeitung notwendig sind, herausgetrennt werden müssen. Erst dann kann das verbleibende reine Gold weiterverarbeitet werden.
Allgemein gilt, je mehr Karat das Altgold oder Schmuck besitzt oder je schwerer die Schmuckstücke sind, umso höher fällt der Gewinn aus. Beim Ankauf wird der Schmuck genau ausgemessen und der Goldanteil berechnet. Trotz der Gebühren für die Trennung lohnt es sich in der heutigen Zeit unbedingt, sein Altgold zu barem Geld zu machen. Jedoch kann es sich manchmal lohnen, mehrere Händler nach dem Wert zu befragen und dann an den Meistbietenden den Schmuck zu verkaufen.
Allerdings gibt es einen wichtigen Punkt, der unbedingt beachtet werden sollte. Manche Ankäufer verlangen vom Kunden, dass eine Art Rücknahme-Verpflichtung unterschrieben wird. Dies bedeutet, dass im Ernstfall noch nachträglich das Geschäft rückgängig gemacht werden kann. In diesem Fall müsste der komplette Preis zurückerstattet werden. Wenn der Schmuck zu barem Geld gemacht werden soll, ist es wichtig, sich auf die Verpflichtung in keinem Fall einzulassen.
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