Kredit für Selbständige

Ein Unternehmen zu gründen ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Auch Selbständige die ihr Geschäft bereits führen kommen oft in die Situation, dass das Geld gerade nicht ausreicht, oder gewisse Neuanschaffungen das zur Verfügung stehende Budget sprengen. Für diese Situationen beantragen viele Unternehmer einen Kredit für Selbständige, um das Geschäft entweder überhaupt in Gang zu bringen, sich zu erweitern oder neue Anschaffungen tätigen zu können. Die neuen Richtlinien, die seit 2007 beim Kredit für Selbständige gelten, erschweren es jedoch, einen solchen im Endeffekt auch genehmigt zu bekommen.
Welche Voraussetzungen gelten beim Kredit für Selbständige?
Die erste Grundvoraussetzung ist eine einwandfreie Schufa, auch wenn ein Eintrag noch so lange zurückliegen mag ist er für nahezu alle Kreditgeber bereits ein Ausschlusskriterium. Manche Anbieter werben damit, auch ohne Schufa-Auskunft Geld zu verleihen, diese Angebote sollten jedoch mit großer Vorsicht betrachtet werden. Existenzgründer müssen zudem einen ausführlichen und detaillierten Businessplan vorlegen, um ihr Vorhaben genau darzustellen. Viele Kreditinstitute fordern zusätzlich eine Sicherheit des Antragstellers, wie Immobilien oder andere wertvolle Güter, um ihr Risiko möglichst gering zu halten.
Wer einen Kredit für Selbständige beantragt, und bereits ein Unternehmen führt, muss einen Nachweis erbringen, dass dieses Geschäft die letzten zwei Jahre positive Bilanzen verbuchen konnte. Hierfür ist eine Bilanz der Ein- und Ausgaben erforderlich.
Genehmigt das Kreditinstitut den Antrag nicht, bleibt noch die Möglichkeit durch eine Bürgschaft die Genehmigung zu erhalten.
Was passiert, wenn die Raten nicht gezahlt werden können?
Für den Fall, dass finanzielle Engpässe auftreten, wie z.B. bei ausstehenden Rechnungen der eigenen Kunden, und die regelmäßigen Raten nicht getilgt werden können, so muss unbedingt das Kreditinstitut aufgesucht und darüber informiert werden. Die Zahlung einfach nicht zu begleichen, und zu sehen wie es weitergeht, kann schnell zu einer Kündigung des Kredits führen. Erklärt man dem Kreditgeber die Situation, so werden häufig problemlos Lösungen für den Einzelfall gefunden. Dies kann in Form einer Ratenminderung oder auch einer vorübergehenden Aussetzung der Zahlungen erfolgen. Hat man sich während der Laufzeit nichts zu Schulden kommen lassen, und immer pünktlich und gewissenhaft gezahlt, sind die Kreditinstitute meist offen für einen Kompromiss, und helfen situationsbedingt gerne weiter. Sollte sich der Kreditgeber jedoch querstellen, und auch kein Bürge kann für den Selbständigen eintreten, so bleibt in vielen Fällen leider nur das Insolvenzverfahren als letzter Schritt.
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