Abgeltungssteuer

Kleingeld

Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Form der Einkommenssteuer. Doch wird diese nicht auf das erwirtschaftete Einkommen aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit erhoben, sondern in der Regel auf Kapitalerträge angewendet. Die Steuerberechnung ist im eigentlichen Steuersatz nicht vom eigentlichen Einkommenssteuersatz des Schuldners abhängig. Wer von der Abgeltungssteuer Gebrauch macht und diese direkt abführt, ist bei der Steuererklärung von einer Einkommenssteuer auf Kapitalerträge befreit und hat von einem oftmals weitaus günstigeren Steuersatz Gebrauch gemacht.

In den meisten Mitgliedsstaten wurde die Regelung eines Abgeltungssteuersystems geltend gemacht und für Kapitalerträge eingeführt. Hiervon betroffen sind im Regelfall die Zinsen und Dividenden, nicht aber die eigentlichen Kapitalerträge. Die Wertsteigerung für alle Kapitalerträge fließt neben den Zinsen und Dividenden in Deutschland aber ebenfalls in die Berechnung ein. Dieser Steuerbetrag zur Abgeltungssteuer ist ein pauschaler Betrag, der innerhalb der Bundesländer und auch anhand unterschiedlicher Kapitalerträge variiert. Um den Betrag korrekt zu berechnen und zu zahlen, lohnt es die aktuelle Gesetzgebung im eigenen Bundesland zu kennen und den Betrag beispielsweise online zu berechnen.

Um die steuerliche Erfassung von Solidaritätszuschlägen und die allgemeine Besteuerung von Kapitalerträgen realistisch abzurechnen, gibt ein Steuerberater Tipps zu aktuellen Regelungen und Anordnungen der Abgeltungssteuer. Die Kirchensteuer fällt ebenfalls unter den Aspekt der Abgeltung, muss aber noch von religiös veranlagten Steuerzahlern erfasst werden. Wer in keiner Religion zu Hause ist, braucht keine Kichensteuer zahlen und kann sich gegen einen zu unrecht erhobenen Beitrag hierzu wehren.

Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um den Differenzbetrag, der sich aus bereits gezahlten Beträgen einer Kapitalanlage und aus den zurück erhaltenen Steuern errechnet. Um bei der Abgeltungssteuer zu sparen und vom Freibetrag Gebrauch zu machen, sollte bei der Bank ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge gestellt werden. Hier bleiben Zinsen und Dividenden laut Sparer-Freibetrag von der Besteuerung unangetastet und entfallen bei einer Zahlung laut des derzeit gültigen Abgeltungssteuersystems.

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